Die Gemeinde besteht aus den Kernstadtteilen Salmünster und Bad Soden sowie aus den Stadtteilen Ahl, Alsberg, Eckardroth, Katholisch-Willenroth, Kerbersdorf, Mernes, Romsthal und Wahlert
Bundesland
Hessen
Regierungsbezirk
Landkreis
Main-Kinzig-Kreis
Einwohner
13.540 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
63628
Vorwahlen
06056, 06660 (Mernes)
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 12:00
Dienstag: 09:00 - 12:00
Mittwoch: 09:00 - 12:00
Donnerstag: 09:00 - 12:00
Freitag: 09:00 - 12:00
Samstag: Geschlossen
Sonntag: Geschlossen
Die Stadtverordneten von Bad Soden-Salmünster haben den Bebauungsplan „Leben am Schloss“ geändert. Der Erschließungsweg im Areal wird um etwa 18 Meter verkürzt, und die Dachneigung für Gebäude entlang der Pacificusstraße wurde auf maximal 18 Grad begrenzt, um eine unmaßstäbliche Überhöhung der Satteldächer zu vermeiden. Südlich und östlich des künftigen Bruno-Döring-Platzes sind mehrgeschossige Wohn- und Funktionsgebäude mit einer Tagespflegestation und einem Bistro geplant. Die Grundflächenzahl für diese Gebäude kann durch Garagen, Stellplätze und Nebenanlagen bis zu 0,9 überschritten werden.
Zudem wurde die Festsetzung für Grundstückszufahrten und Stellplätze geändert, da die vorherige Regelung als nicht praktikabel erwiesen hat. Eine Pflanzliste für Einzelbäume wurde aus dem Plan gestrichen, da sie nie Gegenstand des Beteiligungsverfahrens war.
Eine Interessengemeinschaft protestiert gegen die Ausweisung neuer Baugebiete in den Gebieten „Oberer Krebsrain“ und „Hirschbach“ wegen Umweltauswirkungen, Infrastrukturproblemen und negativen Folgen für die ansässigen Bürger. Diese Gebiete sollen aus der Stadtentwicklungsplanung ausgeschlossen werden.
FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich im Baurecht?
Der Unterschied zwischen Innen- und Außenbereich ist im Baurecht von großer Bedeutung:
Innenbereich (§ 34 BauGB):
- Zusammenhängend bebaute Ortsteile
- Bebauung grundsätzlich zulässig, wenn sie sich in die Umgebung einfügt
- Kein Bebauungsplan erforderlich
- Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und überbaubarer Grundstücksfläche
Außenbereich (§ 35 BauGB):
- Flächen außerhalb des Innenbereichs
- Bebauung grundsätzlich nur für privilegierte Vorhaben zulässig (z.B. Landwirtschaft)
- Strengere Regelungen zum Schutz der Landschaft
- Sonstige Vorhaben nur in Ausnahmefällen genehmigungsfähig
Diese Unterscheidung dient dem Schutz des Außenbereichs und der geordneten Siedlungsentwicklung.
Was ist der Unterschied zwischen Baugrenze und Baulinie?
Baugrenze und Baulinie sind beide Instrumente zur Steuerung der Bebauung, unterscheiden sich aber in ihrer Verbindlichkeit:
Baugrenze:
- Gebäude dürfen die Baugrenze nicht überschreiten.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baugrenze ist zulässig.
- Bietet Flexibilität in der Platzierung des Gebäudes.
Baulinie:
- Gebäude müssen auf der Baulinie errichtet werden.
- Ein Zurückbleiben hinter der Baulinie ist nicht zulässig.
- Geringfügige Überschreitungen können zugelassen werden.
- Schafft eine einheitliche Bauflucht, z.B. entlang einer Straße.
Baulinien werden oft verwendet, um ein einheitliches Straßenbild zu erzeugen, während Baugrenzen mehr Gestaltungsspielraum lassen.